KFZ-Versicherung kürzt Reparaturkosten bei Verkehrsunfall
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Kanzlei Silvana Köhler-Babiak, Halle/Saale
Bölbergasse 3, 06108 Halle/Saale, Tel.: 0345-2002020
Reparaturkosten bei Autounfall
KFZ-Versicherungen kürzen willkürlich Reparaturkosten bei Verkehrsunfall
Der Geschädigte kann seiner Abrechnung die (fiktiven) Reparaturkosten
eines Sachverständigen seiner Wahl zugrunde legen.
Eine Pflicht zur Vorlage einer Reparaturrechnung gibt es nicht !
Der Unfallgeschädigte muss sich weder einem Gutachter der Versicherung bedienen, noch kann pauschal auf einen s.g. Prüfbericht verwiesen werden.
Hierzu der Bundesgrichtshof:
Erforderliche Stundenverrechnungssätze (BGH, Urteil vom 22.06.2010, VI ZR 337/09)